Corona-Konzept - Kaisermann

Wirtshaus zum Kaisermann
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Aktuell gelten folgende Regeln für das Betreten unseres Gasthauses:

- Voraussetzungen für einen Gastronomie-Besuch ab 19.05.:

• Ab 19.05. sind alle bisherigen Nachweise dafür gültig, ab Anfang
Juni dann auch als Zertifikate/QR-Code im digitalen Grünen Pass.

Als gültige Nachweise im Sinne der „3-G-Regel“ gelten:

- Tests: Negativer PCR- Test (3 Tage), negativer Antigentest
(2 Tage),Antigentests zur Eigenanwendung mit digitaler Erfassung (1 Tag). Auch Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der Betriebsstätte. Für Kinder werden auch Schultest als Eintrittstest gelten.

Keine Testpflicht für Take Away oder Lieferanten.

- Impfung: Kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden

- Genesung: Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc.

Im Lokal gilt folgendes:

Verpflichtende Registrierung bei Aufenthalt länger als 15 Minuten mit Vorname,
Nachname, Telefonnummer und – sofern vorhanden – Email-Adresse
(gilt daher NICHT für Take Away oder Lieferanten)

Indoor 4 Personen pro Tisch zuzüglich max. 6 Kinder.
(inkl. Mindestabstände von 2m zwischen den Tischen)

Outdoor 10 Personen pro Tisch zuzüglich max. 10 Kinder.

FFP2 Maske für Gäste, bis man am Tisch sitzt
(Keine Maskenpflicht am Tisch, ansonsten im ganzen Lokal)

FFP2 Maske für MitarbeiterInnen
(Mund-Nasen-Schutz, wenn getestet, geimpft oder genesen)

Sperrstunde: 22:00 Uhr


Wirtshaus Kaisermann
Biochemiestraße 21
A-6250 Kundl

Telefon:      +43 (0) 5338-6842
E-Mail:       anfrage@wirtshaus-kaisermann.at                              Wirtshaus Zum Kaisermann 2022
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